Wir vertreten Sie in folgenden Rechtsbereichen

Arbeitsrecht

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Regelungen des Arbeitsrechts gewähren dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz, so zum Beispiel das Kündigungsschutzrecht. Streitigkeiten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung stellen den Großteil der vor den Arbeitsgerichten geführten Prozesse dar. Wir beraten und vertreten Sie bei Konflikten in Ihrer Arbeitswelt.

Erbrecht

Man kann quasi auf zweierlei Art (fast) ohne Gegenleistung zu etwas kommen: Man kann es geschenkt bekommen oder ererben. Beides bedeutet: man erhält etwas ohne Gegenleistung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die erbrechtlichen Themen in mehrere Abschnitte unterteilt. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Regelung Ihres letzten Willens. Auch kümmern wir uns um die Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, sollte es zu Streitigkeiten nach einem Erbfall kommen.

Familienrecht

Das Familienrecht ist der Bereich des Zivilrechts, in dem die Rechtsverhältnisse der Personen geregelt sind, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie miteinander verbundenen sind. Weiterhin werden hier bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen geregelt, wie rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft. Wir vertreten Sie in allen Fragen des Scheidungsrechts und allen anderen Bereichen des Familienrechts.

Mietrecht

Fast jeder hat im Laufe seines Lebens schon einmal eine Wohnung gemietet oder vermietet. Oft geht es gut. Manchmal bleiben Fragen offen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Mietrechts, so unter anderem bei der inhaltlichen Gestaltung von Mietverträgen, Miete und Mieterhöhung, Nebenkosten, Mangel der Mietsache/Gewährleistungsansprüche, Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.

Ordnungswidrigkeitsrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Sie ist einer Straftat ähnlich, doch stellt die Ordnungswidrigkeit im Vergleich einen nicht so schwerwiegenden Rechtsverstoß dar wie eine Straftat, so dass die Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldbuße geahndet wird. Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen.

Privatinsolvenz

Sie benötigen dringend finanzielle Mittel um bestehende Schulden oder Raten abzahlen zu können? Ein Kredit ohne Schufa klingt zwar verlockend, aber schlussendlich verschlimmert sich dadurch Ihre Verschuldung. Es gibt wesentlich effizientere Möglichkeiten sich finanzielle Freiheit zu verschaffen. Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen einen sinnvollen Plan, um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen, sei es im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen oder aber im Wege eines Insolvenzverfahrens.

Schadenregulierung

Schnell ist es zu einem Schaden gekommen, sei es durch einen Unfall mit dem Auto oder aber zu Hause. Wir kümmern uns um die Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem Schadenverursacher oder den Versicherungen, wie auch um die Abweisung ungerechtfertigter Schadenforderungen durch Dritte.

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Das Sozialrecht umfasst unter anderem die Bereiche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Arbeitsförderung, gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst im Rechtssystem die Gesetze, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Wir unterstützen Sie von der Erstberatung bis zur Verteidigung im Strafprozess.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist für alle Bürger zur Regelung des Straßenverkehrs im täglichen Leben von immenser Bedeutung. Das Recht umfasst verschiedenste rechtliche Vorschriften und Verordnungen im Zusammenspiel mit zivil- und strafrechtlichen Gegebenheiten. Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrsverwaltungsrecht, unter das die Erteilung oder auch Einziehung der Fahrerlaubnis fällt. Ein weiterer Bestandteil ist das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht. Das private Verkehrsrecht befasst sich hauptsächlich mit dem Verkehrshaftungsrecht, beispielsweise dem Schadenersatzanspruch nach einem Unfall.

Vertragsrecht

Unter dem Begriff des Vertragsrechts werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt keinen eigenen Abschnitt über Verträge. Der Vertrag wird lediglich im ersten Buch, dem allgemeinen Teil, als spezieller Unterfall der allgemeinen Kategorie Rechtsgeschäft behandelt, im zweiten Buch als Schuldverhältnis. Wir unterstützen Sie in allen Problembereichen, die das Vertragsrecht betreffen.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Handlungen des Staates. Das Verwaltungsrecht umfasst unter anderem Polizeirecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Schulrecht, Umweltrecht.